In den letzten Monaten und Jahren gab und gibt es fortlaufend Änderungen bei den Förderprogrammen und Förderbedingungen des Bundes.
Im Folgenden möchten wir Ihnen einige Hintergründe erläutern und damit häufige Fragen beantworten.
Wir erhalten seit Beginn des Fernwärmeleitungsausbaus im Jahr 2009 einen Zuschuss nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) für die Hausanschlüsse. Dieser Zuschuss ist von Anfang an in den Fernwärmepreis eingerechnet und ermöglicht letztendlich die angebotenen Preise. Nur dadurch ist der Ausbau der Fernwärmeinfrastruktur in diesem Umfang möglich.
Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bestehen weiterhin Fördermöglichkeiten für klimafreundliche Heizsysteme und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden.
Einige Bauteile eines Fernwärmeanschlusses, insbesondere Komponenten auf Kundenseite wie die Fernwärmeübergabestation, Brauchwasserspeicher oder Ausdehnungsgefäße, können abhängig von den jeweils geltenden Förderbedingungen förderfähig sein. Sofern die Voraussetzungen der entsprechenden Förderprogramme erfüllt sind, kann hierfür gegebenenfalls ein separater Förderantrag durch den Kunden gestellt werden. Voraussetzung ist dabei regelmäßig, dass die betreffenden Anlagenteile in das Eigentum des Kunden übergehen.
Die konkreten Fördervoraussetzungen, Förderhöhen und Antragsverfahren richten sich jeweils nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden gesetzlichen und förderrechtlichen Bestimmungen.
Da die Förderprogramme regelmäßig angepasst werden, können sich sowohl die Förderbedingungen als auch die förderfähigen Maßnahmen ändern. Wir empfehlen daher, sich vor einer Investitionsentscheidung über die aktuell geltenden Fördermöglichkeiten zu informieren.
Aktuelle Förderprogramme und Unterlagen