Förderung

In den letzten Monaten und Jahren gab und gibt es permanent Änderungen in den Zuschüssen und Regeln des Bundes.

Im Folgenden möchten wir Ihnen ein paar Hintergründe erläutern und damit offene Fragen beantworten.

Wir erhalten seit Beginn des Fernwärmeleitungsbaus 2009 einen Zuschuss nach KWKG für die Hausanschlüsse. Dieser ist von Anfang an in den Fernwärmepreis eingerechnet und ermöglicht uns letztendlich erst die angebotenen Preise. Diesen Zuschuss erhalten wir auch aktuell noch. Nur damit ist der Bau von Fernwärmeleitungen überhaupt möglich.

Seit Anfang 2020 existiert eine neue Förderung des Bundes: die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM).

Ursprünglich wurde die Förderung von Fernwärme in dieser Richtlinie schlichtweg vergessen. Hinsichtlich dessen wurde zwischenzeitlich nachgebessert. Zunächst sah es so aus, als würde ein erheblicher Betrag von mehreren Tausend Euro pro Hausanschluss erstattet.

Im Mai 2021 wurde schließlich die Richtlinie erneut grundlegend geändert, sodass wir als Betreiber den Zuschuss beantragen konnten, erhielten und im Anschlusspreis berücksichtigten. Dieser positiven Änderung stand jedoch ein großer Nachteil gegenüber. Mit der Änderung der Richtlinie war eine gleichzeitige Förderung beider Programme (KWKG und BEG-EM) für die Hausanschlussleitungen leider nicht möglich, sodass nur einzelne Bauteile durch das BEG-EM gefördert wurden und die Förderung viel geringer ausfiel als ursprünglich erhofft.

Bedauerlicherweise wurden mittlerweile mehrfach entscheidende Anpassungen vorgenommen, die immer eine Angleichung der Preis- und Vertragsstruktur durch die Bioenergie erforderten und einen enormen Zeit- und Verwaltungsaufwand mit sich zogen. Eine Antragsstellung durch die Bioenergie ist unsererseits daher nicht mehr möglich.

Da einige Teile des Fernwärmeanschlusses (die Fernwärmeübergabestation selbst sowie die Bauteile in Ihrem Wasserkreis, wie Brauchwasserspeicher, Ausdehnungsgefäße etc.), die nach KWKG nicht gefördert werden, jedoch weiterhin unter die Förderungsvoraussetzungen nach BEG-EM fallen, möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, diese durch einen von Ihnen selbst gestellten Förderantrag bezuschussen zu lassen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass diese Teile in das Eigentum des Kunden übergehen. Details hierzu entnehmen Sie bitte dem Ihnen vorgelegten Vertragsunterlagen.

Mittlerweile werden die Förderanträge nicht mehr beim Bafa sondern bei der KfW gestellt. Zusätzlich gibt es durch die Änderungen im GEG (Gebäudeenergiegesetz) eine weitere Fördermöglichkeit. Bitte informieren Sie sich an entsprechender Stelle.